Adressermittlungen
Eine einfache Melderegisterauskunft ist für jeden möglich und sie beinhaltet Name, Vorname, Titel Doktorgrad und die derzeitige Anschrift.
Eine erweiterte Auskunft setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
Sie benötigen eine erweiterte Anschriftenermittlung oder wollen eine Adresse überprüfen? Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen mit Internetermittlungen, u.a. mit OSINT, um schnell und effektiv Ergebnisse zu recherchieren.
Oft wird eine Adressermittlung benötigt weil Personen unbekannt verzogen, untergetaucht oder nicht auffindbar sind.
Hilfe bei der Adressermittlung wird von Privatpersonen benötigt weil behördliche Schreiben nicht zugestellt werden können, für Unterhaltszahlungen der Zahlungspflichtige nicht auffindbar ist oder Erben gesucht werden.
Die gewerbliche Wirtschaft benötigt Anschriftenermittlungen um Zeugen für Ordnungswidrigkeiten und / oder Straftaten zu finden, Schuldner zu ermitteln oder um betrügerische Kundenkontakte bearbeiten zu können.
Für all diese Situationen ist eine diskrete und professionelle Ermittlung durch unseren Privatdetektiv gefragt.
Wir beginnen mit einer effektiven Analyse Ihrer Anfrage und prüfen hierzu alle verfügbaren Datenquellen. Mit einer gezielten Recherche nutzen wir sowohl digitale wie auch klassische Ermittlungsansätze.
Mit fundierten Kenntnissen im Datenschutz, Meldegesetzen und Recherchetechniken ermitteln wir vorhandene Daten.
Wir gehen bei Ihrer Adressermittlung legal, d.h. auf der Basis geltenden Rechts, und absolut diskret vor.
Als Ergebnis erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit allen relevanten Nachweisen.
Adressermittlungen beinhalten:
- Lokalisierung aktueller Wohnadresse von Personen.
- Ermittlung ladungsfähiger Geschäftsadressen
- Prüfung und Verifizierung relevanter Adressen
- Adressergebnisse online bei digitalen Ersuchen.
- Ermittlungen mit OSINT unbekannter Aufenthaltsorte
- Ermittlung von Anschriften für juristische Zwecke.
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Weitergehende Ermittlungen
- Als Ausgangsbasis vom letzten bekannten Aufenthaltsort der gesuchten Person verfolgen unsere IHK-zertifizierten Detektive jede sich ihnen bietende Spur. Über die vorsichtige Befragung ehemaliger Arbeitskollegen, Nachbarn, Vereinsfreunde usw. hinaus kann auch ein Profiling der gesuchten Person unter Berücksichtigung dessen Wünschen ( Interessenwechsel, Lieblingsort, Fernweh ) den entscheidenden Hinweis auf den aktuellen Aufenthaltsort und neuen Anschrift liefern.
Unbekannte Faktoren, die die Kosten beeinflussen
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Umfang der Ermittlung:
Die Kosten richten sich nach dem konkreten Fall. Einfache Auskünfte sind günstiger als umfangreiche Nachforschungen.
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Datenbanken und Meldeamt kosten: Die Abfrage von Adressdatenbanken kann pro Treffer zwischen
7 und 13 € kosten.
Wieviele Treffer sind für das Ergebnis erforderlich ??
Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt (EMA) kostet zusätzlich etwa 12 - 20 €
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Vor-Ort-Einsätze:
Wenn unsere Detektive vor Ort recherchieren müssen, entstehen weitere Kosten.
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Angebotsbasierte Kosten:
Bei komplexen Fällen erstellen wir individuelle Angebote. Ein Beispiel ist eine einfache Online-Auskunft, die bei 300,00 € beginnen kann.
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Stundensätze:
Detektivkosten können auch als Stundensatz berechnet werden, der je nach Detektei und Tätigkeit variiert. Beispielsweise können bei komplexen Observationen Kosten von rund 15,00 € netto pro 15 Minuten anfallen, plus Reisekosten.
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Privatdetektiv: Was kostet eine Beauftragung? - Detektei MAAN
Stundensätze der Detektei MAAN * 85,00 €/ Stunde und Sachbearbeiter. * 0,95 € / gefahrenen Kilometer ab Einsatzort.
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Privatdetektiv Kosten - Detektei Lentz
Kosten für Privatdetektive | Detektivkosten. Unsere Stundensätze bei Observationen (Beobachtungen) für professionelle, hochwertige...
Mögliche Kostenerstattung
Unter bestimmten Umständen können die Kosten für die Adressermittlung erstattungsfähig sein.
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Laut Urteil des Bundesgerichtshofes
Gerichtliche Verfahren:
Wenn die Adressermittlung für ein Gerichtsverfahren notwendig war (z.B. zur Zustellung einer Klage), können die Kosten als Teil der Prozesskosten der unterlegenen Partei auferlegt werden.
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Voraussetzungen für die Erstattung:
- Die Ermittlungen müssen notwendig gewesen sein, um den Sachverhalt zu klären.
- Die Kosten müssen "notwendig" sein.
- Die Kosten dürfen nicht sehr hoch sein, um erstattungsfähig zu sein.